Teilhabe ist ein Menschenrecht

Auf seiner Sitzung am 4. Mai hatte der SPD Ortsverein Ganderkesee den Förderschullehrer Bernfried Kühl zu Gast, der uns von der Arbeit von Förderschullehrern unter dem Gesichtspunkt der Inklusion unterrichtete.

Grundsätzlich hielt er fest, Teilhabe ist ein Menschenrecht. Das deutsche Schulsystem ist ursprünglich aber nicht inklusiv ausgerichtet, es hat seine Wurzeln in der vordemokratischen Ständegesellschaft..

Dies führte zum 3-gliedrigen Schulsystem, ergänzt von Sonderschulen für diejenigen, die den Anforderungen dieses Schulsystems nicht gerecht wurden. Dieses System widerspricht aber der Behindertenkonvention der UN, die von Deutschland 2009 unterschrieben wurde ohne sie bislang komplett umzusetzen. Aus dieser Konvention resultiert das alle Kinder / Eltern der Kinder Anspruch auf den Besuch einer Regelschule haben. Die bisherige Förderschule Lernen läuft aus mit den jetzt eingeschulten Jahrgängen aus. Sie  ist auch bei günstigen Rahmenbedingungen grundsätzlich verzichtbar weil die 40% der Kinder mit Förderbedarf im Bereich Lernen am leichtesten integrierbar sind. Die Sprachheilschulen bleiben, ev. auch auf Druck von Lehrern und Eltern, erhalten. Der Förderbedarf hingegen nimmt stetig zu, was dazu geführt hat, das die Förderschulen trotz der beginnenden Inklusion bisher nicht kleiner geworden sind. Die Kriterien, wann Förderbedarf vorliegt, sind auf Grund der Länderhoheit im Schulsystem allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, als Beleg dafür nannte er das Niedersachsen 4% Förderschüler habe, Mecklenburg-Vorpommern dagegen 10%. Ungefähr 15% der Kinder mit Förderbedarf fallen unter das Kriterium „emotional, sozial gestört“, diese Kinder wären die schwerste Klientel bei Förderung und Inklusion.

 Im Grundschulbereich ist die Inklusion gut machbar, die Kinder profitieren gegenseitig von der Inklusion durch positive Vorbilder z.B. im Arbeitsverhalten, im Sprachverhalten. Positive Vorbilder, die sie in einem Schulsystem, das sie separiert, nicht haben! Die Schwierigkeiten in der Inklusion beginnen zunehmend mit der Sek 1, hier gibt es bisher oft keine adäquaten Möglichkeiten, die Anforderungen der Inklusion umzusetzen. Eltern entscheiden sich (daher?) oft ab der 5. Klasse für die Förder- statt für die Regelschule. 2 Stunden Sonderschullehrer pro Klasse sind dabei Voraussetzung, in Brennpunktschulen aber  3 Wochenstunden. Diese Stunden sollten in der Klasse stattfinden damit der Lehrer auch die Inklusion im Klassenverband beobachten und voran bringen kann.

Um die Inklusion mit dem Ziel möglichst viele Kinder inklusiv zu beschulen weiter voran zu bringen,

  • muss die Gesellschaft anders denken, die Inklusion muss in den Köpfen aller Bürger stattfinden.
  • muss sich die Lehrerausbildung ändern und eine sozialpädagogische Grundausbildung enthalten.
  • muss die sachliche Ausstattung und die Lehreranzahl der Regelschulen den Anforderungen der Inklusion entsprechen.
  • muss die Raumausstattung der Regelschulen an diese Anforderungen angepasst werden.
  • muss in Niedersachsen die Zahl der Förderlehrer erhöht werden, eine Voraussetzung dafür sind unter anderem auch genügend Referendariatsplätze! Die bisherigen Zahlen reichen hier bei Weitem nicht aus.

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