Die Dötlinger SPD zeigt sich angesichts des Vorgehens der Gemeindeverwaltung um das Genehmigungsverfahren zum Aufhängen von SPD-Plakaten im Gemeindegebiet entsetzt. Die Plakate dienen der politischen Information über die Beitragsfreiheit von Kindergärten ab dem 01. August. Die Dötlinger Genossinnen und Genossen wollten insgesamt für zwei Wochen jeweils ein A1-Plakat (siehe Anhang) in den drei Ortschaften Neerstedt, Brettorf und Dötlingen aufhängen.
Telefonisch hatte die Verwaltung dem stv. SPD-Ortsvereinsvorsitzenden und Ratsherren Thore Güldner bereits eine Genehmigung in Aussicht gestellt und mitgeteilt, dass ein entsprechender Bescheid am Folgetag übersendet werden würde. Überrascht zeigte sich Thore Güldner dann, als er am Folgetag mitgeteilt bekommen hat, dass nach Rücksprache innerhalb der Verwaltung ein negativer Bescheid ausgestellt werden soll. Die Dötlinger Sozialdemokraten zeigen sich nun über das Vorgehen der Verwaltung entsetzt. Im persönlichen Gespräch zwischen der Verwaltung und der Dötlinger SPD wurde die negative Entscheidung damit begründet, dass durch eine Genehmigung der SPD-Plakatierung auch andere Parteien den selben Wunsch äußern könnten und somit auch Parteien, die der Gemeindeverwaltung nicht recht sind, einen Zuschlag für eine Plakatierung erhalten müssten.
An dieser Aussage der Verwaltung übt die Dötlinger SPD nun scharfe Kritik. Der Ortsvereinsvorsitzende Rudi Zingler sieht darin eine Beschneidung der Demokratie und spricht von Zensur: „Mit dem Einholen der Genehmigung und der Zahlung der ortsüblichen Verwaltungsgebühr von 35 Euro wollten wir mit unseren Plakaten zur politischen Willensbildung in der Gemeinde beitragen. Dies ist unser grundgesetzlicher Auftrag, der allen demokratischen und erlaubten Parteien in diesem Lande ermöglicht werden muss!“
Besonders erstaunt zeigt sich die Dötlinger SPD darüber, dass im schriftlichen negativen Bescheid plötzlich keine Rede mehr von der persönlich überbrachten Begründung ist. So heißt es im Bescheid, dass die mögliche Gefahr einer Ablenkung der Verkehrsteilnehmer durch die Plakatierung, als höherwertig zu betrachten ist als das Begehren zur Plakatierung. Außerdem wird der Dötlinger SPD unterstellt, dass es sich bei den Plakaten um Wahlwerbung handelt. „Diese Begründung ist einfach falsch, wir werben weder für eine einzelne Person noch für eine Wahl. Schließlich steht ja auch gar keine Wahl bevor. Wir wollen die Menschen nur über die politische Arbeit und den aktuellen Stand der Beitragsfreiheit an Kindergärten informieren. Das nennt man Meinungsfreiheit“, erläutert Thore Güldner. Er will auch das Argument der Gefährdung von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht gelten lassen: „Die drei Standorte an den Laternen werden ständig für diverse Plakate verwendet. Auch aktuell sind wieder Veranstaltungshinweise an Gemeindelaternen zu sehen.“
Von Seiten der SPD heißt es abschließend: „Wir dürfen nicht zulassen, dass die Gemeindeverwaltung falsche Gründe für eine Entscheidung vorschiebt und den tatsächlichen Grund im Bescheid unter den Tisch fallen lassen möchte. Wir behalten uns deshalb die Option vor, gegen den Bescheid Klage vor dem Oldenburger Verwaltungsgericht einzureichen.“