Kommunen und Vereine können ab sofort Anträge stellen
SPD-Innenminister Boris Pistorius hat am Montag die Förderrichtlinie für das Landesprogramm zur Sanierung der niedersächsischen Sportstätten angekündigt. Insgesamt wird die SPD-geführte Landesregierung in den Jahren 2019 bis 2022 100 Millionen Euro für die Sanierung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten zur Verfügung stellen. Die Förderrichtlinie ist fertig und wird in den nächsten Tagen im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht und damit in Kraft treten.
Der SPD-Landtagsabgeordnete Axel Brammer erklärt: „Durch die Veröffentlichung der Förderrichtlinie ist der Startschuss für die Kommunen und Vereine gefallen – ab sofort können die Fördermittel über das Internetportal des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport beantragt werden.“
Kommunen können die Fördermittel ebenso beantragen wie Vereine, die im Landessportbund organisiert sind. Dabei werden 80 Prozent der Gesamtsumme an die Kommunen und 20 Prozent an die Vereine in Niedersachsen gehen. Durch die neue Richtlinie soll dabei insbesondere die Sanierung von Turn- und Schwimmhallen, aber auch von Sportplätzen gefördert werden. Bewerbungsschluss für die erste Förderphase ist der 31. Mai 2019. Für die Jahre ab 2020 sind die Anträge bis zum 31. März des jeweils laufenden Jahres vorzulegen.
„Von der Förderung sollen die Sportlerinnen und Sportler aller Altersklassen profitieren. Schwerpunkt der Förderung ist die Sanierung von multifunktionalen Sporthallen und Hallenschwimmbädern.“, so Brammer. Sollte eine Sanierung nicht wirtschaftlich sein, könne grundsätzlich auch ein Ersatzbau in vergleichbarer Größe förderfähig sein. Als Entscheidungskriterien für eine Förderung spielen insbesondere das Alter und die Auslastung der Sportstätte sowie die Verbesserung des energetischen Zustandes eine Rolle. Zudem sollen die Mittel regional ausgewogen in Niedersachsen verteilt werden.
Der Abgeordnete Axel Brammer ruft die Kommunen und Vereine in der Region zur Antragsstellung auf: „Die Förderung ist attraktiv! Die Zuwendung des Landes wird in Höhe von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und soll jeweils mindestens 50.000 € betragen. Bei finanzschwachen Kommunen kann der Anteil der Zuwendung sogar bis zu 80% umfassen.“ Maximal könnten bei Sporthallten 400.000€ und bei Hallenschwimmbädern eine Million Euro als Zuwendung gewährt werden.
„Mit dem Sanierungsprogramm wollen wir unsere Kommunen und Vereine dabei unterstützen ihre Sportstätteninfrastruktur zu erhalten und modernisieren, und teils über Jahre entstandene Investitionsstaus nachhaltig abzubauen“, so Brammer. Er hofft, dass viele Kommunen und Vereine sich nun an die Ausfertigung von Förderanträgen machen, damit auch die Region vor Ort von der Landesförderung profitieren kann.