Einrichtungen und Anlagen zum Halten und oder zur Aufzucht von Tieren sollen nicht mehr Bestandteil der Bebauungspläne für die Industriegebiete in der Gemeinde Großenkneten sein.
Das beschloss mehrheitlich der Planungs- und Umweltauschuss der Gemeinde Großenkneten. Hintergrund sind die Endscheidungen des OVG und des Bundesverwaltungsgerichtes zu Privilegierung von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich.
Danach waren gewerbliche Tierhaltungsanlagen im Außenbereich nicht zulässig wenn sie in Industriegebieten hätten angesiedelt werden können. Dies wäre bisher in den Ahlhornern Industriegebieten möglich gewesen.Mit den geänderten Bebauungsplänen ist dies dann nicht mehr möglich.
Die Behandlung eines kurzfristig, 24 Stunden vor Sitzungsbeginn, eingereichten Antrags der KA in den Industriegebieten zukünftig den Bau und Betrieb von Schlachthöfen und von Schlacht- und Zerlegebetrieben auszuschließen wurde abgelehnt.
Die Fraktionen von SPD, CDU und FDP waren der Meinung, dass ein so komplexes Thema ausführlich vorberaten werden muss. Dazu hatten die Fraktionen aber keine Möglichkeit. Der Antragsteller zog daraufhin den Antrag zurück.
Die KA ist der Auffassung dass die Gemeinde nun kaum mehr Möglichkeiten habe weitere gewerbliche Tierhaltungsbetriebe im Außenbereich zu verhindern.
Die SPD Fraktion machte deutlich das dies durch das zügige umsetzen des Projekt „Planungsrechtliche Steuerung von Tierhaltungsanlagen“ geregelt werden kann.
„Stimmungsmache und zum Teil auch unsachliche Darstellungen zur Situation vor Ort tragen nicht dazu bei das Thema Massentierhaltung in der Gemeinde im Konsens von Politik, Landwirtschaft und Verwaltung zu lösen“ sagte Kerstin Johannes SPD Fraktionsvorsitzende