Antrag: Digitale Abstimmungen in den niedersächsischen Räten und Kreistagen ermöglichen
In einer Telefonkonferenz hat der geschäftsführende Kreisvorstand der SPD im Landkreis Olden- burg einstimmig einen Antrag zur digitalisierten Handlungsfähigkeit von Kommunalparlamenten beschlossen. Hierbei fordern die Sozialdemokraten eine Änderung des Niedersächsischen Kom- munalverfassungsgesetzes, um auch Umlaufverfahren in digitalisierter Form zu ermöglichen und auch die Möglichkeit von virtuellen Sitzungsformaten zu schaffen.
Bislang dürfen nur die nichtöffentlich tagenden Verwaltungsausschüsse bzw. Kreisausschüsse in den Gemeinden und Kreistagen Beschlüsse ohne die physische Zusammenkunft fassen, sofern kein Mitglied dieser Ausschüsse einem solchen Verfahren widerspricht. „Im Moment erfolgt dies aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich per Post. Dies kostet Zeit und wirkt in Zeiten einer voranschreitenden Digitalisierung nahezu lächerlich. Das Land muss hier die Spielregeln der aktu- ellen Zeit anpassen und dann auch digitale Abstimmungsfomen auf die gesamten öffentlichen Kommunalparlamente ausweiten“, so der Aschenstedter SPD-Kreistagsabgeordnete Thore Güld- ner.
Hintergrund des Antrages ist die Initiative der Jusos und der stv Geschäftsführerin der sozialde- mokratischen Kommunalpolitiker auf Landesebene und Kreistagsabgeordneten Hannelore Hunter- Roßmann, welche gerade in der jetzigen Phase der Corona-Krise eine deutliche Verschiebung der Handlungsfähigkeit der Kommunalparlamente feststellen. „Die Corona-Krise stellt alle gesell- schaftlichen Lebensbereiche vor große Herausforderungen. Dies betrifft sowohl die konkreten Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung als auch die noch nicht vorhersehbaren wirtschaft- lichen und sozialen Folgen. Gerade vor Ort stellen die Menschen Fragen, was ganz konkret für sie gemacht wird. Gerade die Kommunalpolitiker*innen sind in diesen Fällen die ersten Ansprech- partner. Da stellt sich oft die Frage: „Was macht meine Gemeinde oder Stadt in dieser Krisenzeit?“ Die Leute nehmen wahr, dass durch die vorgeschriebenen Kontaktbeschränkungen Kommunalpolitik vor Ort quasi kaum bis gar nicht stattfindet“, berichtet Hannelore Hunter-Roß- mann. „Es ist doch insbesondere in Krisensituationen die Aufgabe von gewählten Volksvertretern eine Handlungsfähigkeit herzustellen und diese auch den Bürger*innen nach außen zu demons- trieren“, ergänzt Thore Güldner.
„Aktuell bleiben viele kommunale Aufgaben unerledigt, Investitionen werden gestoppt, Einstellungen können nicht vollzogen werden. Gerade in unserer zunehmend digitalisierten Welt dürfen wichtige Beschlüsse nicht daran scheitern, dass die räumliche Anwesenheit von Ratsmitgliedern oder Kreistagsabgeordneten nicht gegeben sind. Natürlich kann keine Videokonferenz oder Telefonschalte die persönliche Diskussion ersetzen. Sie soll auch nicht ersetzt werden, sondern rechtlich möglich werden, um in Krisenfällen Handlungsfähigkeit durch rechtssichere Beschlüsse herzustellen. Die Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes ist da- für zwingend erforderlich. Damit erhalten die Kommunen die Rechtsgrundlage, um digitale Ab- stimmungs- und Beratungsmöglichkeiten zu eröffnen“, heißt es in dem SPD-Antrag.
Der beschlossene Antrag wird jetzt an die Landespartei geschickt. Gleichzeitig wird der örtliche Landtagsabgeordnete Axel Brammer über den Beschluss informiert und somit bleibt zu hoffen, dass ein schneller Einfluss auf die Landespolitik erfolgt“ berichtet der Vorsitzende der Landkreis- SPD Stephan Bosak.