Angesichts der Corona-Infektionen in Schlachthöfen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein appelliert die SPD-Fraktion im Landkreis Oldenburg dringend an die Kreisverwaltung, sowohl die Betriebe als auch die Unterkünfte der dort beschäftigten Arbeitsmigranten zu überprüfen. Das entspreche einem Erlass des Sozialministeriums, das die Kommunen dazu aufgefordert und darauf hingewiesen hatte, dass die Pflicht einer Einzelzimmer-Unterbringung, dort wo es möglich ist, zu erfüllen sei. In einer Fraktionssitzung per Video- und Telefonchat war bei allen Fraktionsmitgliedern die große Sorge zu hören, dass es angesichts der Vorkommnisse in anderen Bundesländern auch im Landkreis Oldenburg zu Corona-Fällen kommen könne.
Die Einhaltung von Hygiene-Plänen in den Betrieben, das Abstandsgebot bei den Fahrten von und zu den Unternehmen sowie die Unterbringung der Beschäftigten müssten allen Standards entsprechen, lautete die Forderung des Fraktionsvorsitzenden Axel Brammer. „Ich habe große Befürchtungen“, erklärte Brammer mit Blick auf Äußerungen von Gewerkschaftsvertretern, die beklagt hatten, dass ein Infektionsschutz der Arbeiter kaum machbar sei – weder in den überbelegten Unterkünften noch in den Bussen, in denen sie gefahren werden. Ein Erlass, der Einzelzimmer und Abstände vorschreibe, werde von Betrieben und Subunternehmen unterlaufen. Daniela Reim von der gewerkschaftsnahen Beratungsstelle für mobile Beschäftigte habe den Eindruck, dass die Behörden mit der Kontrolle der Zustände offenbar überfordert seien. Des Weiteren betonten die Mitglieder der Kreistagsfraktion, dass nur durch konsequente Tests aller Beschäftigten, neue Hotspots von Infizierten verhindert werden können.
