Corona Verordnung ab 10.01.2021

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Die beschlossenen Änderungen zur Verlängerung des Shutdowns haben teilweise für Verwirrungen gesorgt. Die Niedersächsische Corona Verordnung stellt nun in Bild und Text die ab Sonntag, den 10.01.2021 geltenden Regeln dar.

Mehr Informationen und Antworten auf Fragen zur Verordnung erhaltet ihr auf der Seite des Landes unter www.niedersachsen.de/coronavirus oder über die Corona-Hotline 0511-120-6000 .

Ferner findet ihr auf der Seite des Landkreises die Allgemeinverfügung mit den Vorgaben zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit.

Die aktuellen Zahlen zur Entwicklung des Infektionsgeschehens im Landkreis Oldenburg stellen wir euch an Werktagen auf unserer Facebook-Seite zur Verfügung.

Das Tragen eines Mund-Nasen Schutz (Maske) ist in Ahlhorn für den rot gekennzeichneten Bereich vorgeschrieben. Das gilt rechts und links von der Wildeshauser Str. ab Kreuzung Haydenstr./Waldstr. und der Cloppenburger Str. vom Kreisverkehr bis zur Lehter Gewerbestr. Maskenpflicht besteht auch auf der Lehter Gewerbestr. im Gewerbegebiet. Ebenso auf allen Zuwegungen zum Bahnhof Ahlhorn.

Related Posts