Die „Bundes-Notbremse tritt ab heute in Kraft“
Nachdem in dieser Woche die Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet wurde, gelten ab heute bundesweit einheitliche Regelungen für die kreisfreien Städte und Landkreise. Diese Regeln gelten bis auf weiteres und können aufgrund von einer Inzidenz unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen durch den Landkreis angepasst werden.
Bisher galten die Inzidenzzahlen des Landes Niedersachsens für die Regelungen, ab sofort werden ausschließlich die Zahlen des RKI für die Verordnungen verwendet. Aus diesem Grund wird der Landkreis in Zukunft die Zahlen des RKI veröffentlichen.
Wichtig ist, dass ihr euch nicht täglich die Inzidenzen anschauen müsst, welche Regelung nun zutrifft. Der Landkreis muss Änderungen veröffentlichen.
Wir fassen an dieser Stelle die Verordnung, die nun für den gesamten Landkreis Oldenburg, also auch unsere Gemeinde, gelten zusammen:
Ausgangsbeschränkung:
Ab heute gilt eine Ausgangsbeschränkung in der Zeit zwischen 22:00 und 05:00 Uhr. In Notfällen, zur Pflege von Angehörigen und aus beruflichen Gründen sowie für den Gassigang mit dem Hund (alleine) darf diese „gebrochen“ werden.
Zudem wurde nun geregelt, dass man bis 24:00 Uhr alleine spazieren oder joggen gehen darf.
Sport:
Erwachsene dürfen alleine, zu zweit oder mit mehreren Personen aus dem eigenen Hausstand Sport betreiben.
Kinder bis 14 Jahre, wenn sie draußen kontaktlos in Gruppen von maximal 5 Kindern Sport machen dürfen aus unterschiedlichen Haushalten sein.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Im Personennah- und Fernverkehr sowie in Taxen muss eine Atemschutzmaske FFP2 oder vergleichbar getragen werden. Die Fahrer sind vom Tragen der Atemschutzmaske befreit.
Was bleibt geöffnet:
Wochenmärkte, Lebensmitteleinzelhandel, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Wochenmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Zeitungshändler, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel dürfen ihr übliches Sortiment anbieten.
Dabei ist nach wie vor die AHA-Regel einzuhalten und Kunden müssen die medizinische- oder FFP2 Maske tragen.
Werkstätten, Postfilialen, Banken und Waschsalons dürfen öffnen.
Medizinische, therapeutische, pflegerische oder seelsorgerische Dienstleistungen können in Anspruch genommen werden.
Click & Collect
Die Nutzung von Click & Collect ist möglich.
Angebote die mit negativem Test in Anspruch genommen werden können:
Mit einem maximal 24Stunden altem negativen Testergebnis habt ihr die Möglichkeit:
- Click & Meet also das Termin-Shopping in Anspruch zu nehmen.
- Zoos und botanische Gärten mit Hygienekonzepten zu besuchen, für Kinder ab 7 Jahren muss hier ein negativer Test vorliegen.
- Friseur- und Fußpflegebesuche sind dann auch möglich.
Die Regelungen für Schulen:
Der Schulbesuch ist an allen Schulen, auch der Graf-Anton-Günther-Schule (GAG) in Oldenburg, grundsätzlich untersagt. Es gilt das Szenario C (Homeschooling).
Ausnahmen:
In Abschlussklassen, in den Grundschulen und der Förderschule im Schwerpunkt geistige Entwicklung in Hude und der Katenkamp-Schule findet Unterricht in geteilten Lerngruppen statt.
Kindergärten und Kindertagesstätten:
Die Kindertagesstätten müssen im gesamten Landkreis geschlossen werden. Der Landkreis ist dann verpflichtet, per Allgemeinverfügung den Betrieb der Kindertageseinrichtungen ab dem übernächsten Werktag zu untersagen. Hierzu wird es sicher in den nächsten Tagen noch mehr Informationen geben.
Die Corona-Verordnung sieht keine Möglichkeit vor, eine Schließung oder Öffnung nur für einzelne Gemeinden des Landkreises zu verfügen. Bei Überschreiten des Inzidenzwertes kommt nur die Anordnung der Schließung für alle Kindertagesstätten im gesamten Kreisgebiet in Betracht.
In der jetzigen Phase der Notbetreuung dürfen nur wenige Kinder in kleinen Gruppen betreut werden, in einer Krippengruppe in der Regel maximal 8 Kinder, in einer Kindergartengruppe in der Regel maximal 13 Kinder und in einer Hortgruppe in der Regel maximal 10 Kinder. Diese Plätze sind Kindern vorbehalten, für die aus wichtigen Gründen eine Notbetreuung erforderlich ist.
Die Verantwortlichen in den Einrichtungen und/oder die Träger prüfen verantwortungsvoll, an welche Kinder die Plätze vergeben werden. Dabei orientieren sich alle an der Corona-Verordnung und einer im Landkreis Oldenburg gemeinsam erarbeiteten Orientierungshilfe.
Autofahren:
Jede Person, ausgenommen die Fahrerin/der Fahrer, hat in beruflich oder privat genutzten Fahrzeugen eine medizinische Maske zu tragen, sofern haushaltsfremde Personen mitfahren.
Quarantäne:
Wenn ein Schnelltest positiv ist, muss man sich selbständig und sofort in häusliche Quarantäne begeben und umgehend einen PCR Test machen lassen. Kontaktiert hierzu bitte telefonisch euren Hausarzt oder richtet euch an die Telefonnummer 116 117. Die Quarantäne gilt für mindestens 14 Tage. Sollte der PCR Test negativ ausfallen, muss das Ergebnis dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden, das die Quarantäne aufheben kann.