Für einen reibungslosen Betrieb der zentralen Umsteigehaltestelle (Oldenburger Straße, Höhe Reiherweg), ist eine Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer unverzichtbar. Ohne diese Querungshilfe gibt es aus Sicherheitsgründen keine Okay der genehmigenden Stellen für die direkte Zufahrt von der Oldenburger Straße. So wird die Zufahrt laut Bericht zum Verwaltungsausschuss möglicher Weise zwar gebaut – sonst gibt es keine Förderung – soll aber dann bis zur Realisierung der Querungshilfe mit einem Bauzaun gesperrt bleiben. Das heißt, sämtliche Verkehre müssten für einen unbestimmten Zeitraum ausschließlich über die Zufahrt am Reiherweg abgewickelt werden!
Sinn einer Umsteigehaltestelle ist es, dass der Halt verschiedener Linien gleichzeitig und vor allem ein sichereres Ein-, Aus- und Umsteigen ermöglicht wird. Wir meinen: Das geht nur mit der Erschließung von Seiten der Oldenburger Straße.
Deshalb hat die SPD-Fraktion die Realisierung der vorgesehenen Querungshilfe L 870 im Zuge der Herstellung der Zentralen-Umsteige-Haltestelle (ZUH) beantragt und wie folgt begründet:
Nachdem der SPD-Prüfungsantrag auf Installation einer Ampel negativ eingeschätzt wurde, bleibt nur die Option einer entsprechenden Querungshilfe im Bereich der einmündenden fuß- und radläufigen Verbindung aus dem westlichen Wohngebiet zur L 870 zu schaffen.
Eine Inbetriebnahme der ZUH ohne Zu- und Abfahrten direkt von der L 870 und vom Reiherweg können und wollen wir uns nicht vorstellen. Mit einem solchen Vorgehen würden wir in der Bevölkerung zu Recht wie „Schildbürger“ dastehen. Erst recht dann, wenn die bauliche Umsetzung zwar hergestellt, jedoch durch Bauzäune versperrt bliebe. Die bereits 2010 geplante und in den Planzeichnungen vorgesehene Querungshilfe ist auch aus Sicht der genehmigenden Stellen eine Grundvoraussetzung für einen sicheren Betrieb der ZUH.