Eine erfreuliche Meldung: „Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote stärken Kinder im Grundschulalter und helfen den Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb soll ab 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder geschaffen werden.“[1] So die Meldung der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Franziska Giffey (SPD) vom 5.5.2021.
Damit soll eine Lücke im Betreuungsangebot geschlossen werden, die auch in Ganderkesee viele berufstätige Eltern deutlich spüren: in der KiTa können sie ihre Kinder pädagogisch geschulten Kräften für den ganzen Tag – inklusiver Früh und Spätdienst – anvertrauen. Dann kommt der schöne Tag der Einschulung und mit Glück ergattern sie einen der immerhin 190 Hortplätze, die die Gemeinde für Grundschulkinder bereitstellt. Aber 190 Hortplätze stehen 1.135 Grundschüler gegenüber. Und so habe viele Eltern ein Problem: Wohin mit den Kindern, wenn sie zur Arbeit müssen? Da soll jetzt der Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung helfen.
Eine schöne Sache. Für die Gemeinde Ganderkesee aber bedeutet dies, dass sie als Trägerin der Horte bzw. der Grundschulen die Einrichtungen schaffen muss, in denen die Kinder dann betreut werden sollen. Sie sollen sich von der Schule ausruhen können, Schularbeiten machen, Sport treiben, Spaß haben mit ihren Freund*innen. Sie sollen auch ein Mittagessen erhalten. All dies bieten die Horte schon. All dies muss aber für die fünffache Zahl an Kindern bereitgestellt werden.
Der Anspruch soll zum 1. August 2026 in Kraft treten. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Damit soll ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben.
Es ist also noch ein bisschen Zeit, die Planungen müssen aber bald beginnen. Denn es sind eine Reihe von Entscheidungen zu treffen:
Wo muss eine zusätzliche Einrichtung geschaffen werden, wo sind vorhandene Einrichtungen erweiterbar. Dazu sind sicher auch eine Reihe von Bauvorhaben anzugehen: Gruppenräume, Ruheräume etc.
Eine wichtige Frage ist auch, wie wird das ganze Projekt finanziert? Es gibt ja den Grundsatz: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Mit dieser Redewendung lässt sich das so genannte Konnexitätsprinzip erklären. Dahinter steckt die Idee, dass der Gesetzgeber, der den Kommunen kostspielige Aufgaben überträgt, auch für deren Finanzierung geradestehen soll. Hier also bestellt der Bund. Welche Rolle wird das Land Niedersachsen dabei spielen?
Der neue Gemeinderat, der am 1.11.dieses Jahres hat eine Aufgabe übertragen bekommen, deren Bewältigung erhebliche Anstrengungen in der kommenden Wahlperiode verlangt. Aber es ist eine schöne Aufgabe, auf die man sich schon jetzt freuen darf.
Übersicht nach den Angaben auf der Internetseite der Gemeinde[2]
Übersicht nach den Angaben auf der Internetseite der Gemeinde[1]
Hort Lummerland Ganderkesee Mittagessen 80 Plätze ?
Hort Heide Mittagessen 30 Plätze
Hort Schierbrok Mittagessen 40 Plätze
Hort Bookholzberg Mittagessen 40 Plätze
190 Plätze
Grund – Schulen
Schüler
Lange Straße Ganderkesee 232
Dürerstraße 268
Habbrügge 58
Bookholzberg 215 + 15 in Förderklassen
Schierbrok 166
Heide 196 Summe 1135
Quellen:
[1] https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/ganztagsbetreuung
[2]https://www.gemeindeganderkesee.de/kitas-der-gemeinde.html und
https://www.gemeindeganderkesee.de/grundschulen.html
Titelbild: Bild von Darkmoon_Art auf Pixabay