Deine Stimme zählt, ganz gleich ob du sie persönlich im Wahllokal am Wahltag, via Briefwahl oder persönlicher Briefwahl abgibst.
Mit dem Erhalt des Wahlscheins, können die Briefwahlunterlagen mittels Post angefordert werden. Es dauert wenige Tage, bis die Gemeinde dann die Wahlunterlagen zurücksendet.
Die Briefwahl via Post oder Einwurf
Die ausgefüllten Wahlunterlagen können dann via Post zurückgesendet oder in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden. Damit die Stimmabgabe gezählt werden kann muss der Wahlschein bis zum 12.09.2021 um 18:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde vorliegen.
Die persönliche Briefwahl:
Anstatt die Wahlunterlagen via Post anzufordern besteht auch die Möglichkeit, während der Öffnungszeiten des Rathauses ohne Termin die Stimme abzugeben. Mit der Wahlbenachrichtigungskarte oder auch nur mit dem Personalausweis/Reisepass kann man vor Ort wählen und die Wahlunterlagen direkt in die Wahlurne geben.
Die Stimmen zur Gemeinderatswahl
Zur Gemeinderatswahl hat jeder Wähler drei Stimmen die er auf drei verschiedene Arten verteilen kann.
Alle drei Kreuze in einer Zeile, drei Kreuze in zwei Zeilen oder die Verteilung der drei Kreuze in drei Zeilen. Wichtig bei der zweiten und dritten Variante ist, dass jede Stimme nur einmal vergeben werden kann.