In der Ratssitzung der Gemeinde Hatten vom 11. Mai ist der Antrag „Ausplanung der Flächen G (Hinterm Holz) und I (süd-ostwärts Sandhatten) aus der Potentialflächenanalyse 2016 in den Flächennutzungsplan der Gemeinde“ vom Team Hatten eingebracht worden. Schon seit Längerem befassen sich der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Umwelt sowie der Rat über das Thema Windkraft – zuletzt mit einem Beschluss, dass sich Planung gemeinsam mit dem Landkreis erfolgen soll. Axel Brammer, Vorsitzender des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Umwelt, bezieht wie folgt Stellung zu dem Antrag:
„Die SPD-Fraktion vertritt die Auffassung, dass es bei der aktuellen Beschlusslage der Gemeinde bleiben sollte. Die Gemeinde Hatten wird sich, wie vereinbart, in die Konzeptplanung des Landkreises einbringen. Wir stehen damit voll hinter den Zielen des Bundes und des Landes Niedersachsen, die Energiewende voranzutreiben.
Deshalb werden wir den vorliegenden Antrag heute auch ablehnen.
Es gibt eine Reihe weiterer Gründe, ihn abzulehnen:
- Auf Grund der geänderten und sich fortlaufend weiter ändernden Rechtslage ist das Flächenpotenzial in der Gemeinde Hatten wahrscheinlich größer geworden.
Das wäre zu berücksichtigen. Wir können nicht willkürlich zwei Flächen aus der alten Potenzialanalyse herausgreifen. Vor dem Hintergrund, dass wir die Investoren kennen und mehr oder weniger wohl auch persönliche Kontakte bestehen, hätte das ein gewisses Geschmäckle. Und das wollen wir doch wohl alle nicht.
- Einige Entscheidungen sind auf Landesebene noch gar nicht getroffen.
So ist zum Beispiel zwischenzeitlich klar, dass die rechtsverbindlichen Ziele des WindBG von 2,2 % für den Landkreis Oldenburg seit vorletzter Woche Schnee von gestern sind. Durch die landesweite Deckelung auf 4 % wird sich dieser Wert wahrscheinlich erhöhen.
- Zumindest die finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten von Gemeinden und Bürgern an Windparks müssten für uns klar sein.
Das gilt auch für das Niedersächsische Raumordnungsgesetz. All diese Entscheidungen stehen im Raum, es gibt sie aber noch nicht. Ohne klare Spielregeln, insbesondere bei der Bürgerbeteiligung, gibt es für uns keine Entscheidungen.
- Der Bereich Weser-Ems ist überdurchschnittlich mit Strom aus Regenerativen Anlagen versorgt. So gut, dass Anlagen bei Überkapazität immer wieder abgestellt werden müssen.
Das bedeutet, dass die Anlagenbetreiber Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben, die wir alle zahlen müssen. Dieses Geld kann man gut nehmen, um die Infrastruktur parallel auszubauen.
Ich möchte hier noch einmal deutlich machen, weil das immer wieder anders dargestellt wird, wir geben die Planung nicht aus der Hand. Der Landkreis macht das partnerschaftlich mit den Gemeinden. Behauptungen werden nicht richtiger, wenn man sie immer wieder falsch vorträgt.
Es wird eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, der Gemeinden sowie der Verbände geben, damit wir zu möglichst einvernehmlichen Regelungen kommen. Das wurde den Kreistagsabgeordneten in einer Veranstaltung am 25. April so vorgestellt. Dort wurde uns auch erklärt, dass die letzte Frist zur Ausweisung der Windenergiegebiete der 31.12.26 ist. Da wir einen bestehenden F-Plan haben, gilt die Frist auch noch ein Jahr länger. Vor diesem Datum wird es keine Privilegierung geben. Es bleibt also genügend Zeit für eine geordnete Planung, die wir ja auch gar nicht voll ausnutzen wollen.
Das bedeutet: Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Das bedeutet auch: Solidarisch mit allen Gemeinden des Landkreises den Eingriff in sensible Gebiete zu vermeiden, wie in dem Antrag gefordert.
Nebenbei, Eingriffe in harte Tabuzonen wie im Antrag beschrieben sind sowieso nicht zulässig.
Unter Umständen werden die Gemeinden über das Planungsrecht ein größeres Mitspracherecht beim Thema Kommunale- und Bürgerbeteiligung an Windkraftanlagenbau bekommen. Dass dies von Seiten der Investoren nicht gewünscht ist, und sie deshalb Gas geben wollen, kann ich nachvollziehen.
Aber, es bleibt dabei, solange die Rahmenbedingungen nicht vollumfänglich klar sind, sollte es bei der bisherigen Beschlusslage bleiben.
Jedenfalls ist für diesen Antrag nicht mit den Stimmen der SPD-Fraktion zu rechnen. Wir werden in unser aller Interesse den Antrag nicht mittragen.
Sehr wohl können wir uns beizeiten und dann regelmäßig im Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Umwelt durch den Landkreis Oldenburg über den Stand der Planungen unterrichten lassen. Dafür brauchen wir aber keinen Antrag, das setzt der Bürgermeister im Benehmen mit dem Ausschussvorsitzenden auf die Tagesordnung.“
Mit einer Mehrheit ist dieser Antrag in den Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Umwelt weiterverwiesen worden.
Foto: Uta Wilms