Vorbereitungen Ganztagsbetreuung?

Vom 1.8.2026 an wird ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Kinder in der Grundschule bestehen. Zunächst für die Kinder der ersten Klasse, dann wird Jahr für Jahr ein weiterer Jahrgang dazukommen, so dass ab 1.8.2029 alle Kinder einen Rechtsanspruch auf Betreuung haben werden.

Das bedeutet, dass große Herausforderungen auf die Gemeinde zukommen:

  • Es muss Platz geschaffen werden, in dem die Betreuung stattfinden kann, der bislang nicht vorhanden ist.
  • Die bestehenden Horte an den Schulen (2x Ganderkesee, Heide, Schierbrok, Bookholzberg) sind schon jetzt eine gute Basis, auf denen ein wahrscheinlich nötiger Ausbau geprüft werden sollte.
  • Umfangreiche Finanzmittel sind für Ausbau und Betrieb der Einrichtungen vorzusehen. Hier ist zu klären, was die Gemeinde, was das Land und was die Eltern leisten müssen.
  • Schon jetzt besteht in den Bereichen der Kinderbetreuung ein allseits bekannter Mangel an qualifizierten Fachkräften.

Leider können laut Auskunft der Gemeindeverwaltung keine Vorbereitungen getroffen werden, da sämtliche nötigen Vorgaben des Landes noch fehlen:

  1. Sind die Schulen die Träger der Ganztagsbetreuung oder sollen dafür die Horte ausgebaut werden?
  2. Wird das Angebot der Ganztagsbetreuung für die Eltern kostenfrei sein oder müssen sie einen Beitrag leisten? Das hätte eine direkte Auswirkung auf die Nachfrage.
  3. Wie muss das Personal dafür qualifiziert sein und woher soll das kommen, wenn schon jetzt überall pädagogische Fachkräfte fehlen?
  4. Wer finanziert in welchem Umfang diese zusätzliche Aufgabe für die Kommunen?

Wir würden ja gern die Vorbereitungen beginnen. Dafür müssen wir aber an die Landesregierung appellieren, nun endlich Klarheit zu schaffen.

Bild von Rosy auf Pixabay

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