Kei­ne Lager­hal­le ohne Dach­be­grü­nung und Pho­to­vol­ta­ik

in der Sit­zung des Aus­schus­ses für Gemein­de­ent­wick­lung in der letz­ten Woche stand der Tages­ord­nungs­punkt „Bebau­ungs­plan Nr. 274 – Gan­der­ke­see „Im Lek­ker­land“ – Aus­le­gung der Plan­un­ter­la­gen“ auf der Agen­da. Bei der Dis­kus­si­on ergab sich, dass nicht nur der SPD Frak­ti­on hin­sicht­lich Umwelt- und Kli­ma­schutz hier zu wenig vor­ge­se­hen war. Daher wur­de ein­stim­mig beschlos­sen, die­sen Tages­ord­nungs­punkt zu ver­ta­gen.

Die SPD ist grund­sätz­lich für die Schaf­fung eines Bereichs für eine zusätz­li­che Hal­le. Aller­dings ist künf­tig immer auch die Mög­lich­keit zu unter­su­chen und wo es geht vor­zu­schrei­ben, dass gro­ße Flä­chen auf Dächern begrünt und mit Pho­to­vol­ta­ik ver­se­hen wer­den müs­sen. Die vage Aus­sa­ge der Ver­wal­tung, es sei in den nächs­ten Jah­ren sowie­so eine Vor­schrift dazu vor­ge­se­hen und man möch­te jetzt nicht regeln, was dem­nächst sowie­so Gesetz wür­de, beant­wor­te­te in der Sit­zung schon Ulf Moritz: „ Man hat schon so vie­le Ankün­di­gun­gen auf Bun­des- oder Lan­des­ebe­ne gehört, die dann doch nicht kamen, dass wir uns dar­auf nicht ver­las­sen kön­nen.“ Daher sei es der Gemein­de unbe­nom­men, hier eine Rege­lung fest­zu­schrei­ben, die schon im Ein­klang mit den Absichts­er­klä­run­gen auf Bun­des­ebe­ne über­ein­stimmt.

Der Antrag selbst lau­tet:

Auf der im Bebau­ungs­plan Nr. 274 vor­ge­se­he­nen Lager­hal­le ist eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge und / oder eine Dach­be­grü­nung vor­zu­schrei­ben.

Begrün­dung:
Ange­sichts der gro­ßen über­bau­ten und damit ver­sie­gel­ten Flä­che ist durch die Dach­be­grü­nung und Pho­to­vol­ta­ik ein Aus­gleich zu schaf­fen. Außer­dem kann es ange­sichts des Kli­ma­wan­dels und der Kri­se in der Ener­gie­ver­sor­gung nicht hin­ge­nom­men wer­den, dass eine sol­che Flä­che unge­nutzt brach­liegt.