Aus der Frak­ti­on – Pla­nungs- und Umwelt­aus­schuss vom 16.11.2023

Bei der 98. Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­plans, geht es um die Son­der­bau­flä­chen für Wind­ener­gie.

Neben der Erwei­te­rung der bereits vor­han­de­nen Flä­chen in „Bis­sel“ und „Döh­len“ sind auch zwei klei­ne­re Flä­chen am „Grenz­weg“ hin­zu­ge­kom­men.

Die SPD unter­stützt die Aus­wei­sung zusätz­li­cher Flä­chen, tra­gen wir hier­mit doch zur Ener­gie­wen­de und Unab­hän­gig­keit bei.

Ab dem nächs­ten Jahr wird auf Land­kreis­ebe­ne, das Regio­na­le Raum­ord­nungs­pro­gramm (RROP) für Wind­ener­gie auf­ge­stellt. Hier­bei wer­den vor­aus­sicht­lich noch wei­te­re Flä­chen für die Wind­ener­gie „frei­ge­ge­ben“.

Der Bebau­ungs­plan Nr. 110 „Ein­kaufs­markt Hunt­lo­sen“ war das nächs­te The­ma der Sit­zung.

Der Bebau­ungs­plan wur­de 2010 beschlos­sen, um zu ermög­li­chen, dass sich ein Ein­kauf­markt in Hunt­lo­sen ansie­deln konn­te. Der nun in Hunt­lo­sen vor­han­de­ne Markt wird sehr gut ange­nom­men und plant sein Sor­ti­ment zu erwei­tern. Hier­für ist eine Ände­rung des Bebau­ungs­plans erfor­der­lich.

Wir als SPD freu­en uns über die Erwei­te­rung des Ein­kaufs­mark­tes in Hunt­lo­sen. Er stärkt den Ort und stellt, auch für die nicht so mobi­len Bewoh­ner des Ortes, eine gute Ver­sor­gung mit Lebens­mit­teln sicher. Daher tra­gen wir die Ände­rung des Bebau­ungs­plan NR. 110 mit.

Die 92. Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes und der Bebau­ungs­plan NR. 129 betref­fen den süd­öst­li­chen Bereich von Sage. Das Gelän­de der ehe­ma­li­gen „Rast­stät­te B69“ bie­tet seit Jah­ren kein schö­nes Bild. Ein Inves­tor möch­te die­se Flä­che nun ent­wi­ckeln und Wohn­raum schaf­fen.

Um den „Wild­wuchs“ von Mehr­par­tei­en­häu­sern in rei­nen Ein­zel­haus­sied­lun­gen zu kon­trol­lie­ren, wur­de das „Nach­ver­dich­tungs­kon­zept“ beschlos­sen. Hier wur­den ver­schie­den Kri­te­ri­en fest­ge­legt.

Im Bebau­ungs­plan Nr. 137 „Hunt­lo­sen West“ wird dies nun umge­setzt. Ent­lang der Bahn­hof­stra­ße soll eine Bebau­ung mit Wohn­häu­sern von bis zu 8 Wohn­ein­hei­ten mög­lich sein. An der San­nu­mer Stra­ße kön­nen es bis zu 4 Wohn­ein­hei­ten wer­den. Im über­wie­gen­den Bereich des Bebau­ungs­plans sind nur Häu­ser mit max. 2 Wohn­ein­hei­ten mög­lich, um den dörf­li­chen Cha­rak­ter zu erhal­ten.

Für den Bebaungs­plan NR.5 „Hagel“ wur­de beschlos­sen die vor­han­de­ne Ver­än­de­rungs­sper­re um ein Jahr zu ver­län­gern.

In dem Bereich des Bebau­ungs­plans ist es zu mas­si­ven Fehl­ent­wick­lun­gen gekom­men, so dass der Bebau­ungs­plan über­ar­bei­tet wer­den muss. Für die Zeit der Pla­nung ist daher eine Ver­än­de­rungs­sper­re erfor­der­lich.

Der Tages­ord­nungs­punkt „Städ­te­bau­för­de­rung Ahl­horn- Anpas­sung der För­der­richt­li­nie für Moder­ni­sie­rungs- und Instand­set­zungs­maß­nah­men“ ist erfor­der­lich gewor­den, da das Land Nie­der­sach­sen eine neue För­der­richt­li­nie erlas­sen hat. Die För­der­richt­li­nie der Gemein­de und des Lan­des müs­sen zu ein­an­der pas­sen, es dür­fen kei­ne unter­schied­li­chen Aus­sa­gen vor­han­den sein, damit das Land Maß­nah­men för­dert.

Für mehr Infor­ma­tio­nen über die­se Sit­zung oder ein­zel­ne Tages­ord­nungs­punk­te und den Stand­punkt der SPD zu den The­men, ste­hen unse­re Mit­glie­der im Aus­schuss aber auch jedes ande­re SPD-Frak­ti­ons­mit­glied ger­ne zur Ver­fü­gung. Die Kon­takt­da­ten fin­dest du auf unser Sei­te www.spd-grossenkneten.de.