Die Ant­wort von Tho­re Güld­ner auf ein Schrei­ben der Initia­ti­ve gegen den Sand­ab­bau

Sehr geehr­te Damen und Her­ren,

Ihnen und der Anwoh­ner­initia­ti­ve Ret­hor­ner Feld dan­ken wir für die Über­sen­dung Ihrer Stel­lung­nah­me zum Sand­ab­bau­vor­ha­ben des Kalk­sand­stein­wer­kes Book­holz­berg GmbH und CO.KG.

Wir als SPD-Kreis­tags­frak­ti­on ver­ste­hen Ihre Besorg­nis hin­sicht­lich der Pla­nun­gen zum Sand­ab­bau direkt vor Ihrer Haus­tür. Uns wur­de das Vor­ha­ben im Umwelt­aus­schuss vom 11.03.25 vom Pla­ner des KSW, Herrn Bor­deaux, aus­führ­lich vor­ge­stellt. Auch haben wir uns mit dem Erläu­te­rungs­be­richt der Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung und den Ergeb­nis­sen der Arten­er­fas­sung durch die Diplom-Bio­lo­gen Moritz und Hand­ke sowie der wei­te­ren Gut­ach­ten beschäf­tigt.

Es ist ver­ständ­lich, dass Sie ihr unmit­tel­ba­res Wohn­um­feld als beson­ders schüt­zens­wert emp­fin­den. Die geplan­te Abbau­flä­che selbst ist der­zeit durch inten­si­ven Acker­bau geprägt. Die Boden­qua­li­tät wird als gering bezif­fert, da es sich um mage­re San­de als Aus­gangs­ma­te­ri­al han­delt. Auch die Unter­su­chun­gen der Gut­ach­ter hin­sicht­lich Fau­na und Flo­ra erge­ben kein kri­ti­sches Bild.

So sieht man bei­spiels­wei­se bei den vogel­kund­li­chen Kar­tie­run­gen, dass sich auf der Flä­che Aller­welts­ar­ten wie Amsel und Blau­mei­se fin­den, von den gefähr­de­ten Arten weni­ge Exem­pla­re Gold­am­mer und ein Reb­huhn. In den struk­tur­rei­chen Rand­ge­bie­ten oder sogar den Gär­ten und Hecken am Rand des Unter­su­chungs­ge­bie­tes dage­gen Gar­ten­gras­mü­cke, Dorn­gras­mü­cke bis hin zur Schlei­er­eu­le bei einem Gehöft. Das heißt, das Umfeld ist öko­lo­gisch betrach­tet auf Grund sei­nes Struk­tur­reich­tums höher zu bewer­ten als die Abbau­flä­che selbst.

Auch für Fle­der­mäu­se ist das Gebiet ledig­lich als Flug­stre­cke ein Funk­ti­ons­raum mit beson­de­rer Bedeu­tung. Wahr­schein­lich wür­den Fle­der­mäu­se aber um einen Bag­ger im Sand­ab­bau auch ein­fach her­um­flie­gen.

Uns wur­de ver­si­chert, dass die Flä­che „Fin­ger­tipps und Dau­men­grün“ vom Abbau­vor­ha­ben ver­schont bleibt, eben­so der Baum­be­stand im Süden der Abbau­flä­che, und dass etwa­ige Schä­den auf der Abfuhr­stre­cke zu Las­ten der Betrei­ber­fir­ma besei­tigt wer­den wür­den. Die geplan­ten Aus­gleich- und Ersatz­maß­nah­men erschei­nen uns sinn­voll und ange­mes­sen.

Aber lei­der, da haben Sie natür­lich recht, geht land­wirt­schaft­li­che Nutz­flä­che für immer ver­lo­ren.

Jedoch haben die Antrag­stel­ler für die Durch­füh­rung des was­ser­recht­li­chen Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­rens alle not­wen­di­gen Unter­la­gen (Erläu­te­rungs­be­richt mit Beschrei­bung der vor­aus­sicht­li­chen Umwelt­aus­wir­kun­gen, UVPG (UVP-Bericht), Geo­tech­ni­scher Ent­wurfs­be­richt Stand­si­cher­heits­un­ter­su­chun­gen der Sand­ab­bau­bö­schun­gen, Hydro­geo­lo­gi­sches Gut­ach­ten, Flo­ris­ti­sche und Fau­nis­ti­sche Unter­su­chun­gen, Gut­ach­ter­li­che Stel­lung­na­me zu den Stau­bim­mis­sio­nen, Schall­tech­ni­sche Unter­su­chung, UVP-Bericht zur Gra­ben­ver­le­gung, Gut­ach­ten zur Wald­um­wand­lung) bei­gebracht.

Zudem ist der Sand­ab­bau ist im Außen­be­reich nach §35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB pri­vi­le­giert. Das bedeu­tet, dass der Land­kreis Olden­burg, der zustän­dig für das Ver­fah­ren und die Ent­schei­dung als Plan­fest­stel­lungs­be­hör­de ist, die­ses Vor­ha­ben geneh­mi­gen muss, wenn ihm kei­ne öffent­li­chen Belan­ge ent­ge­gen­ste­hen und die Erschlie­ßung gesi­chert ist.

Eine Beein­träch­ti­gung öffent­li­cher Belan­ge, wie im Gesetz auf­ge­führt, soll nach Aus­kunft der Unte­ren Natur­schutz­be­hör­de nicht vor­lie­gen. Die­sen Aspekt prüft ja der Land­kreis ganz genau.

Vom 03.03. bis 02.04.25 lie­gen die Unter­la­gen sowohl bei der Gemein­de Gan­der­ke­see als auch der Unte­ren Natur­schutz­be­hör­de des Land­krei­ses aus. Sie kön­nen dort Ein­sicht neh­men und Ihre Beden­ken dann als Stel­lung­nah­me schrift­lich ein­rei­chen. Die­se Beden­ken müs­sen dann mit ein­be­zo­gen und abge­wo­gen wer­den.

Wir hof­fen, Ihnen mit die­sen Aus­füh­run­gen unse­re Über­le­gun­gen in die­sem Ver­fah­ren deut­lich gemacht haben zu kön­nen.

Sicher­lich wäre nett gewe­sen, wenn Sie als Anwoh­ner von der Gemein­de Gan­der­ke­see früh­zei­tig infor­miert wor­den wären, und Sie nicht erst aus der Pres­se davon erfah­ren hät­ten.

Mit freund­li­chen Grü­ßen

Tho­re Güld­ner

Unse­re Abge­ord­ne­ten

Tele­fon 04221 152120 — E‑Mail buero.delmenhorst@spd.de — Adres­se: Arthur-Fit­ger-Stra­ße 10 — 27749 Del­men­horst

Impres­sumDaten­schutz