Die Antwort von Thore Güldner auf ein Schreiben der Initiative gegen den Sandabbau
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihnen und der Anwohnerinitiative Rethorner Feld danken wir für die Übersendung Ihrer Stellungnahme zum Sandabbauvorhaben des Kalksandsteinwerkes Bookholzberg GmbH und CO.KG.
Wir als SPD-Kreistagsfraktion verstehen Ihre Besorgnis hinsichtlich der Planungen zum Sandabbau direkt vor Ihrer Haustür. Uns wurde das Vorhaben im Umweltausschuss vom 11.03.25 vom Planer des KSW, Herrn Bordeaux, ausführlich vorgestellt. Auch haben wir uns mit dem Erläuterungsbericht der Umweltverträglichkeitsprüfung und den Ergebnissen der Artenerfassung durch die Diplom-Biologen Moritz und Handke sowie der weiteren Gutachten beschäftigt.
Es ist verständlich, dass Sie ihr unmittelbares Wohnumfeld als besonders schützenswert empfinden. Die geplante Abbaufläche selbst ist derzeit durch intensiven Ackerbau geprägt. Die Bodenqualität wird als gering beziffert, da es sich um magere Sande als Ausgangsmaterial handelt. Auch die Untersuchungen der Gutachter hinsichtlich Fauna und Flora ergeben kein kritisches Bild.
So sieht man beispielsweise bei den vogelkundlichen Kartierungen, dass sich auf der Fläche Allerweltsarten wie Amsel und Blaumeise finden, von den gefährdeten Arten wenige Exemplare Goldammer und ein Rebhuhn. In den strukturreichen Randgebieten oder sogar den Gärten und Hecken am Rand des Untersuchungsgebietes dagegen Gartengrasmücke, Dorngrasmücke bis hin zur Schleiereule bei einem Gehöft. Das heißt, das Umfeld ist ökologisch betrachtet auf Grund seines Strukturreichtums höher zu bewerten als die Abbaufläche selbst.
Auch für Fledermäuse ist das Gebiet lediglich als Flugstrecke ein Funktionsraum mit besonderer Bedeutung. Wahrscheinlich würden Fledermäuse aber um einen Bagger im Sandabbau auch einfach herumfliegen.
Uns wurde versichert, dass die Fläche „Fingertipps und Daumengrün“ vom Abbauvorhaben verschont bleibt, ebenso der Baumbestand im Süden der Abbaufläche, und dass etwaige Schäden auf der Abfuhrstrecke zu Lasten der Betreiberfirma beseitigt werden würden. Die geplanten Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen erscheinen uns sinnvoll und angemessen.
Aber leider, da haben Sie natürlich recht, geht landwirtschaftliche Nutzfläche für immer verloren.
Jedoch haben die Antragsteller für die Durchführung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens alle notwendigen Unterlagen (Erläuterungsbericht mit Beschreibung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen, UVPG (UVP-Bericht), Geotechnischer Entwurfsbericht Standsicherheitsuntersuchungen der Sandabbauböschungen, Hydrogeologisches Gutachten, Floristische und Faunistische Untersuchungen, Gutachterliche Stellungname zu den Staubimmissionen, Schalltechnische Untersuchung, UVP-Bericht zur Grabenverlegung, Gutachten zur Waldumwandlung) beigebracht.
Zudem ist der Sandabbau ist im Außenbereich nach §35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert. Das bedeutet, dass der Landkreis Oldenburg, der zuständig für das Verfahren und die Entscheidung als Planfeststellungsbehörde ist, dieses Vorhaben genehmigen muss, wenn ihm keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange, wie im Gesetz aufgeführt, soll nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde nicht vorliegen. Diesen Aspekt prüft ja der Landkreis ganz genau.
Vom 03.03. bis 02.04.25 liegen die Unterlagen sowohl bei der Gemeinde Ganderkesee als auch der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises aus. Sie können dort Einsicht nehmen und Ihre Bedenken dann als Stellungnahme schriftlich einreichen. Diese Bedenken müssen dann mit einbezogen und abgewogen werden.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen unsere Überlegungen in diesem Verfahren deutlich gemacht haben zu können.
Sicherlich wäre nett gewesen, wenn Sie als Anwohner von der Gemeinde Ganderkesee frühzeitig informiert worden wären, und Sie nicht erst aus der Presse davon erfahren hätten.
Mit freundlichen Grüßen
Thore Güldner