Wird jetzt ein Cowor­king Space am Bahn­hof in Gan­der­ke­see gebaut?

Ände­rung des Bebau­ungs­pla­nes Nr. 185 — Gan­der­ke­see “Raiff­ei­sen­stra­ße / Wit­te­kind­stra­ße” – Auf­stel­lungs­be­schluss

Ist das jetzt ein Beschluss, etwas zu bau­en?

Nein, der Beschluss einen Bebau­ungs­plan auf­zu­stel­len ist kein Beschluss zu bau­en.

Um die­sen Unter­schied kla­rer zu machen, hier eine ein­fa­che Erklä­rung:

  • Beschluss zur Auf­stel­lung eines Bebau­ungs­plans:
    • Dies ist der ers­te Schritt in einem lan­gen Pro­zess.
    • Damit beschließt eine Gemein­de, dass sie über­le­gen möch­te, ob und wie ein bestimm­tes Gebiet bebaut wer­den kann.
    • Es wer­den noch kei­ne kon­kre­ten Bau­maß­nah­men fest­ge­legt.
    • Es folgt eine lan­ge Pha­se der Pla­nung, Betei­li­gung der Öffent­lich­keit und letzt­end­lich die Ent­schei­dung, ob der Bebau­ungs­plan tat­säch­lich umge­setzt wird.
  • Bau­be­schluss:
    • Dies ist der fina­le Beschluss, der die kon­kre­te Errich­tung eines Bau­werks erlaubt.
    • Erst wenn ein Bebau­ungs­plan rechts­kräf­tig ist und alle ande­ren erfor­der­li­chen Geneh­mi­gun­gen vor­lie­gen, kann ein Bau­be­schluss gefasst wer­den.

War­um ist die­ser Unter­schied wich­tig?

  • Trans­pa­renz: Bür­ge­rin­nen und Bür­ger haben die Mög­lich­keit, in der Pha­se der Pla­nung eines Bebau­ungs­plans ihre Mei­nung ein­zu­brin­gen und die Ent­wick­lung ihrer Umge­bung mit­zu­ge­stal­ten.
  • Rechts­si­cher­heit: Durch die detail­lier­te Pla­nung im Bebau­ungs­plan wird sicher­ge­stellt, dass Bau­vor­ha­ben recht­lich zuläs­sig sind und kei­ne nach­tei­li­gen Aus­wir­kun­gen auf die Umge­bung haben.
  • Schutz vor über­eil­ten Ent­schei­dun­gen: Der mehr­stu­fi­ge Pro­zess ver­hin­dert, dass Bau­vor­ha­ben ohne aus­rei­chen­de Prü­fung umge­setzt wer­den.

Zusam­men­ge­fasst:

Der Beschluss zur Auf­stel­lung eines Bebau­ungs­plans ist ledig­lich der Start­schuss für ein kom­ple­xes Ver­fah­ren. Ein Bau­be­schluss hin­ge­gen ist die fina­le Ent­schei­dung, die den Bau eines Gebäu­des ermög­licht.

Für den Bereich des Bahn­ho­fes in Gan­der­ke­see heißt dies: Auf jeden Fall soll die Situa­ti­on für die par­ken­den Bus­se und den flie­ßen­den Ver­kehr so ver­än­dert wer­den, dass es dort ent­spann­ter zuge­hen kann. Ste­hen rechts und links Bus­se, dann ist für alle ande­ren kaum noch ein Durch­kom­men mög­lich.

Außer­dem soll die Mög­lich­keit geschaf­fen wer­den, einen Teil der Grün­flä­che zu bebau­en. Ob am Ende dort etwas gebaut wer­den wird und was das sein könn­te, steht noch gar nicht fest. Die Über­le­gun­gen ste­hen im Zusam­men­hang mit der Schaf­fung eines Cowor­king – Space. Das aber soll nur in angriff genom­men wer­den, wenn es dazu reich­lich För­der­mit­tel von Bund und Land gibt. Vor­aus­set­zung für die Gewäh­rung von För­der­mit­teln ist unter ande­rem, dass es ein Grund­stück gibt, auf dem gebaut wer­den kann. Des­we­gen muss ein Bebau­ungs­plan her, der eben die­se Opti­on prüft. Und wie oben geschrie­ben: Da gibt es noch vie­le Betei­li­gungs­mög­lich­kei­ten.

Der Grü­ne Bereich wird neu geord­net