Wird jetzt ein Coworking Space am Bahnhof in Ganderkesee gebaut?
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 185 — Ganderkesee “Raiffeisenstraße / Wittekindstraße” – Aufstellungsbeschluss
Ist das jetzt ein Beschluss, etwas zu bauen?
Nein, der Beschluss einen Bebauungsplan aufzustellen ist kein Beschluss zu bauen.
Um diesen Unterschied klarer zu machen, hier eine einfache Erklärung:
- Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans:
- Dies ist der erste Schritt in einem langen Prozess.
- Damit beschließt eine Gemeinde, dass sie überlegen möchte, ob und wie ein bestimmtes Gebiet bebaut werden kann.
- Es werden noch keine konkreten Baumaßnahmen festgelegt.
- Es folgt eine lange Phase der Planung, Beteiligung der Öffentlichkeit und letztendlich die Entscheidung, ob der Bebauungsplan tatsächlich umgesetzt wird.
- Baubeschluss:
- Dies ist der finale Beschluss, der die konkrete Errichtung eines Bauwerks erlaubt.
- Erst wenn ein Bebauungsplan rechtskräftig ist und alle anderen erforderlichen Genehmigungen vorliegen, kann ein Baubeschluss gefasst werden.
Warum ist dieser Unterschied wichtig?
- Transparenz: Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, in der Phase der Planung eines Bebauungsplans ihre Meinung einzubringen und die Entwicklung ihrer Umgebung mitzugestalten.
- Rechtssicherheit: Durch die detaillierte Planung im Bebauungsplan wird sichergestellt, dass Bauvorhaben rechtlich zulässig sind und keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umgebung haben.
- Schutz vor übereilten Entscheidungen: Der mehrstufige Prozess verhindert, dass Bauvorhaben ohne ausreichende Prüfung umgesetzt werden.
Zusammengefasst:
Der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans ist lediglich der Startschuss für ein komplexes Verfahren. Ein Baubeschluss hingegen ist die finale Entscheidung, die den Bau eines Gebäudes ermöglicht.
Für den Bereich des Bahnhofes in Ganderkesee heißt dies: Auf jeden Fall soll die Situation für die parkenden Busse und den fließenden Verkehr so verändert werden, dass es dort entspannter zugehen kann. Stehen rechts und links Busse, dann ist für alle anderen kaum noch ein Durchkommen möglich.
Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, einen Teil der Grünfläche zu bebauen. Ob am Ende dort etwas gebaut werden wird und was das sein könnte, steht noch gar nicht fest. Die Überlegungen stehen im Zusammenhang mit der Schaffung eines Coworking – Space. Das aber soll nur in angriff genommen werden, wenn es dazu reichlich Fördermittel von Bund und Land gibt. Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln ist unter anderem, dass es ein Grundstück gibt, auf dem gebaut werden kann. Deswegen muss ein Bebauungsplan her, der eben diese Option prüft. Und wie oben geschrieben: Da gibt es noch viele Beteiligungsmöglichkeiten.