Bauleitplanung im Wohnungsbau
SPD Fraktion stellt gemeinsam mit CDU und FDP den „Antrag auf Aufstellung einer Bauleitplanung zur städtebaulichen verträglichen Nachverdichtung des Wohnungsbaus in den Ortsteilen Ahlhorn, Großenkneten und Huntlosen“
An unterschiedlichen Stellen wurden in der Gemeinde neue Bauvorhaben in bestehenden Siedlungsstrukturen verwirklicht. Teilweise haben sich diese schlecht in das Gesamtbild der umliegenden Bebauung eingefügt.
Mit dem Antrag möchte die SPD erreichen, dass Bauvorhaben, insbesondere der Mietwohnungsbau, sich künftig auf der Grundlage verbindlicher Regelungen, harmonisch in das bestehenden Siedlungsgefüge einfügen. Damit die umliegenden Siedlungsstrukturen in ihrer Gesamtheit berücksichtigt werden.
So kann eine für alle Seiten – Anwohner, Unternehmen und Investoren- zufriedenstellende Entwicklung der Ortsteile erreicht werden.
Unser gemeinsamer Antrag im Detail:
Großenkneten, 05.10.2020
Antrag auf Aufstellung einer Bauleitplanung zur städtebaulich verträglichen Nachverdichtung des Wohnungsbaus in den Ortsteilen Ahlhorn, Großenkneten und Huntlosen
Sehr geehrter Herr Schmidtke,
lieber Thorsten,
die Fraktionen CDU, SPD und FDP im Rat beantragen, folgenden Beschluss herbeizuführen:
Zur städtebaulich verträglichen Nachverdichtung des Wohnungsbaus in den Ortsteilen Ahlhorn, Großenkneten und Huntlosen wird auf der Grundlage eines zu erarbeitenden Konzepts eine Bauleitplanung aufgestellt.
Es ist in den letzten Jahren eine allgemein steigende Bautätigkeit auch durch die erhöhte Nachfrage von Mietwohnungen festzustellen. Innerhalb der gewachsenen Ortslage ist es dadurch teilweise zu einer ortsunüblichen und unverträglichen Verdichtung gekommen. Als Beispiel dafür ist ein geplantes Vorhaben im Ortskern von Großenkneten anzuführen.
Begründung:
Derartige Bauvorhaben sind zwar auf Grund des gültigen Planungsrecht zulässig, fügen sich aber nicht in die bestehenden Nutzungs- und Bebauungsstrukturen ein.
Die Fraktionen CDU, SPD und FDP im Rat halten es für dringend geboten, der Entwicklung dieser Nachverdichtung in den Hauptorten planungsrechtlich gegen zu wirken. Der Wohnungsbau, insbesondere Mietwohnungsbau, soll sich künftig auf der Grundlage verbindlicher Regelungen behutsam in das bestehende Siedlungsgefüge einbinden. Die Festsetzungen müssen sich dabei an der Bestandssituation orientieren. Im Vorfeld könnte ein Konzept zur Regelung von Mietwohnungen erarbeitet werden.
Freundliche Grüße
Ralf Martens Hartmut Giese Imke Haake
Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Vorsitzend
CDU-Fraktion SPD-Fraktion FDP-Fraktion