Bau­leit­pla­nung im Woh­nungs­bau

SPD Frak­ti­on stellt gemein­sam mit CDU und FDP den „Antrag auf Auf­stel­lung einer Bau­leit­pla­nung zur städ­te­bau­li­chen ver­träg­li­chen Nach­ver­dich­tung des Woh­nungs­baus in den Orts­tei­len Ahl­horn, Groß­enkne­ten und Hunt­lo­sen“

An unter­schied­li­chen Stel­len wur­den in der Gemein­de neue Bau­vor­ha­ben in bestehen­den Sied­lungs­struk­tu­ren ver­wirk­licht. Teil­wei­se haben sich die­se schlecht in das Gesamt­bild der umlie­gen­den Bebau­ung ein­ge­fügt.

Mit dem Antrag möch­te die SPD errei­chen, dass Bau­vor­ha­ben, ins­be­son­de­re der Miet­woh­nungs­bau, sich künf­tig auf der Grund­la­ge ver­bind­li­cher Rege­lun­gen, har­mo­nisch in das bestehen­den Sied­lungs­ge­fü­ge ein­fü­gen. Damit die umlie­gen­den Sied­lungs­struk­tu­ren in ihrer Gesamt­heit berück­sich­tigt wer­den.

So kann eine für alle Sei­ten – Anwoh­ner, Unter­neh­men und Inves­to­ren- zufrie­den­stel­len­de Ent­wick­lung der Orts­tei­le erreicht wer­den.

Unser gemein­sa­mer Antrag im Detail:

Groß­enkne­ten, 05.10.2020

Antrag auf Auf­stel­lung einer Bau­leit­pla­nung zur städ­te­bau­lich ver­träg­li­chen Nach­ver­dich­tung des Woh­nungs­baus in den Orts­tei­len Ahl­horn, Groß­enkne­ten und Hunt­lo­sen

Sehr geehr­ter Herr Schmidt­ke,
lie­ber Thors­ten,

die Frak­tio­nen CDU, SPD und FDP im Rat bean­tra­gen, fol­gen­den Beschluss her­bei­zu­füh­ren:

Zur städ­te­bau­lich ver­träg­li­chen Nach­ver­dich­tung des Woh­nungs­baus in den Orts­tei­len Ahl­horn, Groß­enkne­ten und Hunt­lo­sen wird auf der Grund­la­ge eines zu erar­bei­ten­den Kon­zepts eine Bau­leit­pla­nung auf­ge­stellt.

Es ist in den letz­ten Jah­ren eine all­ge­mein stei­gen­de Bau­tä­tig­keit auch durch die erhöh­te Nach­fra­ge von Miet­woh­nun­gen fest­zu­stel­len. Inner­halb der gewach­se­nen Orts­la­ge ist es dadurch teil­wei­se zu einer orts­un­üb­li­chen und unver­träg­li­chen Ver­dich­tung gekom­men. Als Bei­spiel dafür ist ein geplan­tes Vor­ha­ben im Orts­kern von Groß­enkne­ten anzu­füh­ren.

Begrün­dung:

Der­ar­ti­ge Bau­vor­ha­ben sind zwar auf Grund des gül­ti­gen Pla­nungs­recht zuläs­sig, fügen sich aber nicht in die bestehen­den Nut­zungs- und Bebau­ungs­struk­tu­ren ein.

Die Frak­tio­nen CDU, SPD und FDP im Rat hal­ten es für drin­gend gebo­ten, der Ent­wick­lung die­ser Nach­ver­dich­tung in den Haupt­or­ten pla­nungs­recht­lich gegen zu wir­ken. Der Woh­nungs­bau, ins­be­son­de­re Miet­woh­nungs­bau, soll sich künf­tig auf der Grund­la­ge ver­bind­li­cher Rege­lun­gen behut­sam in das bestehen­de Sied­lungs­ge­fü­ge ein­bin­den. Die Fest­set­zun­gen müs­sen sich dabei an der Bestands­si­tua­ti­on ori­en­tie­ren. Im Vor­feld könn­te ein Kon­zept zur Rege­lung von Miet­woh­nun­gen erar­bei­tet wer­den.

Freund­li­che Grü­ße

Ralf Mar­tens                      Hart­mut Gie­se                   Imke Haa­ke
Vor­sit­zen­der                      Stellv. Vor­sit­zen­der           Vor­sit­zend

CDU-Frak­ti­on                    SPD-Frak­ti­on                    FDP-Frak­ti­on