Blühflächen – Förderung in Ganderkesee

Bislang gibt es für die Förderung des Anlegens und Pflegens mehrjähriger Blühflächen nur einen Beschluss, ohne dass die Kriterien öffentlich gemacht worden wären. So konnten auch nur die Landwirte die Förderung in Anspruch nehmen, die zufällig von der Fördermöglichkeit gehört hatten.

Um für die Zukunft hier Transparenz zu schaffen, stellt die SPD Fraktion folgenden Antrag.

  1. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umweltschutz und Landwirtschaft berät in öffentlicher Sitzung Richtlinien für die Förderung der Blühflächen in der Gemeinde Ganderkesee. Diese enthalten:
    1. Unter welchen Bedingungen werden Flächen gefördert (Mindestgröße der Fläche, Eignung des Saatguts)
    2. Höhe der Förderung pro Hektar und Jahr. Eventuell auch eine Obergrenze der Förderung pro Betrieb.
    3. Erfolgskontrolle nach noch festzulegenden Kriterien.
  2. Im Haushalt 2025 wird ein von der Verwaltung zu berechnender Betrag für diese Programm ausgewiesen. Daher müssen die Bedingungen für die Förderung vor Verabschiedung des Haushaltes 2025 verabschiedet werden.

Dass bei der Beratung dieser Richtlinien der „Runde Tisch Natur“ zu beteiligen ist, versteht sich von selbst.