Blüh­flä­chen — För­de­rung in Gan­der­ke­see — Kla­re Richt­li­ni­en gefor­dert

Bis­lang gibt es für die För­de­rung des Anle­gens und Pfle­gens mehr­jäh­ri­ger Blüh­flä­chen nur einen Beschluss, ohne dass die Kri­te­ri­en öffent­lich gemacht wor­den wären. So konn­ten auch nur die Land­wir­te die För­de­rung in Anspruch neh­men, die zufäl­lig von der För­der­mög­lich­keit gehört hat­ten.

Um für die Zukunft hier Trans­pa­renz zu schaf­fen, stellt die SPD Frak­ti­on fol­gen­den Antrag.

  1. Der Aus­schuss für Kli­ma­schutz, Umwelt­schutz und Land­wirt­schaft berät in öffent­li­cher Sit­zung Richt­li­ni­en für die För­de­rung der Blüh­flä­chen in der Gemein­de Gan­der­ke­see. Die­se ent­hal­ten:
    1. Unter wel­chen Bedin­gun­gen wer­den Flä­chen geför­dert (Min­dest­grö­ße der Flä­che, Eig­nung des Saat­guts)
    2. Höhe der För­de­rung pro Hekt­ar und Jahr. Even­tu­ell auch eine Ober­gren­ze der För­de­rung pro Betrieb.
    3. Erfolgs­kon­trol­le nach noch fest­zu­le­gen­den Kri­te­ri­en.
  2. Im Haus­halt 2025 wird ein von der Ver­wal­tung zu berech­nen­der Betrag für die­se Pro­gramm aus­ge­wie­sen. Daher müs­sen die Bedin­gun­gen für die För­de­rung vor Ver­ab­schie­dung des Haus­hal­tes 2025 ver­ab­schie­det wer­den.

Dass bei der Bera­tung die­ser Richt­li­ni­en der „Run­de Tisch Natur“ zu betei­li­gen ist, ver­steht sich von selbst.