Lösung naht für das Blühflächenprogramm
Blühflächen können längerfristig erhalten bleiben, ohne dass die Landwirte die zu Schüsse der EG für ihre Flächen verlieren.
Tiemo Wölken — unser Mann in Brüssel, hat schnell geholfen!
Die Gemeinde Ganderkesee unterstützt die Anlage und den Unterhalt von mehreren mehrjährigen Blühwiesen auf Ackerflächen darüber. Darüber wurde in der letzten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz Umwelt und Landwirtschaft gesprochen. Nach Aussage der Landwirte müssten diese Flächen innerhalb der von 5 Jahren wieder als Ackerflächen genutzt werden und können nicht weiter als Blühflächen dem Insektenschutz dienen. Andernfalls würden sie die Flächenförderung als Ackerland durch die Europäische Union verlieren und das Land zukünftig als Dauergrünland behandelt werden.
Wir haben uns deshalb an Timo Wölken gewandt, der Mitglied des Parlaments der EU und Sprecher der S&D Fraktion des Umweltausschusses des EU Parlaments ist. Wir haben den Wunsch mit ihm besprochen, dass es eine Ausnahmeregelung bei solchen Flächen geben sollte, die in einem kommunalen oder regionalen Projekt zur Steigerung der Biodiversität genutzt werden und in diesem Sinne auch aktiv gemanagt, zum Beispiel gemulcht werden. Diese Flächen sollen auch nach 5 Jahren den Status als Ackerland behalten und nicht zu Dauergrünland werden.
Wir erhielten folgende positiven Antworten:
Zunächst ist grundsätzlich anzumerken, wie auch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bestätigt, Grünland das nach dem 1.1.2021 entstanden ist, nicht von der Dauergrünlandwerdung nach 5 Jahren betroffen. Aber da gibt es natürlich Feinheiten, die die Landwirte, die ja freiwillig an diesem Projekt teilnehmen, befürchten.
Langfristig eine solche Ausnahmeregelung in die Überlegungen der SPD mit aufgenommen werden. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsens beispielsweise, die auf diese Problematik bei Biodiversitätsprojekten schon häufiger gestoßen ist, fordert ebenfalls einen gesonderten Flächen Code für solche Flächen in der elektronischen Schlagkartei, die eine Statusumwandlung den Dauergrünland automatisch verhindern würde.
Eine solche Änderung wird in die Diskussion um die nächste Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP), die nach 2027 in Kraft treten wird, auf den Weg gebracht werden.
Es gäbe aber eine sofortige Möglichkeit, nämlich an der „ÖR1b – Anlage von Blühflächen und ‑streifen auch nichtproduktivem Ackerland“ teilzunehmen, welche unter der GAP in Niedersachsen gefördert werden. Nach Aussage des Ministeriums in Niedersachsen können solche Flächen länger als 5 Jahre umgesetzt werden ohne das Dauergrünland entsteht.
Es gibt also Möglichkeiten, die wir erst in Brüssel erfahren haben.