Das Grundgesetz wird 75.

Das Jubiläum 75 Jahre Grundgesetz wird auch in Ganderkesee feierlich begangen.

Begründung:

Der 23. Mai ist seit 1949 der Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz ist die geltende „Verfassung der Deutschen“ und damit unsere rechtliche und politische Grundordnung.

In diesen Tagen gehen viele besorgte Bürger*innen auf die Straße, um für unsere Demokratie und die im Grundgesetz verankerten Grundrechte zu demonstrieren, die sie durch die rechtsextreme Stimmung in unserem Land gefährdet sehen. Damit kommt der Verfassung aktuell besondere Bedeutung zu.

Denkbar wäre etwa eine Veranstaltung im Rathaus, die über die Entstehung unserer Verfassung hinaus die Verbindung zu der Erklärung der Menschrechte in Frankreich aufzeigt. Dort wurden die Menschen- und Bürgerrechte am 26. August 1789 von der französischen Nationalversammlung veröffentlicht. In ihr sind, wie in unserem Grundgesetz, unveräußerliche Rechte der Menschen wie Freiheit, Sicherheit und das Recht auf Eigentum und die Gewaltenteilung manifestiert. Die Erklärung der Menschenrechte ist nach wie vor Bestandteil der Verfassung der französischen Republik.

Zu Himmelfahrt sind Gäste aus Chateau du Loir in Ganderkesee. Optimal wäre es, hier den Bogen von 1789 (235 Jahre Erklärung der Menschenrechte durch die französische Nationalversammlung) nach 2024 (75 Jahre Grundgesetz) zu schlagen. Damit könnte es gelingen, das Grundgesetz auch als Teil der europäischen Identität erlebt und erfahrbar zu machen, etwa im Rahmen einer Ausstellung mit feierlicher Eröffnung (z. B. im Rathaus, der VHS, Bücherei oder im Haus Müller).