För­de­rung von Blüh­flä­chen

Der Hin­ter­grund:

In der Dis­kus­si­on im Rat ist gera­de eine Druck­sa­che 2022/404: Ver­trags­na­tur­schutz – Auf­stel­lung des Blüh­strei­fen­pro­gram­mes „Mehr­jäh­ri­ge Blüh­flä­chen auf land­wirt­schaft­li­chen Flä­chen“

Die SPD hat ange­regt, die­ses Pro­gramm aus­zu­wei­ten, näm­lich nicht nur land­wirt­schaft­li­che Flä­chen zu betrach­ten, son­dern auch all­ge­mein geeig­ne­te Flä­chen ein­zu­be­zie­hen. Nach Ansicht des „run­den Tisch Natur“ wäre das aber nicht so ein­fach mög­lich, da an die Aus­wahl und Pfle­ge der zu för­dern­den Flä­chen beson­de­re Anfor­de­run­gen zu stel­len sind, die außer­halb der Land­wirt­schaft kaum erfüll­bar wären. Es erscheint aber außer­or­dent­lich sinn­voll, ein wei­te­res Pro­gramm, zuge­schnit­ten auf Gewer­be­flä­chen und Flä­chen in Pri­vat­be­sitz zu ent­wi­ckeln. Dazu soll die­ser Antrag den Anstoß geben.

Ein Aspekt dabei sind auch die berühmt berüch­tig­ten Schot­ter­gär­ten. Der Land­kreis als Auf­sichts­be­hör­de stiehlt sich hier bekann­ter­ma­ßen aus der Ver­ant­wor­tung. Es wäre sei­ne Pflicht gegen Schot­ter­gär­ten vor­zu­ge­hen und damit der Gel­tung von Geset­zen (Bau­ord­nung) Beach­tung zu ver­schaf­fen. Lei­der ver­wei­gert er hart­nä­ckig, das zu tun, was er tun soll­te.

Auf Gemein­de­ebe­ne haben wir aber die Mög­lich­keit, das Gute (insek­ten­freund­li­che Gär­ten, auf denen außer­dem Regen­was­ser ver­si­ckern kann) zu för­dern. Wir brau­chen aber dazu ein ordent­li­ches Instru­ment. Dies kann ein Weg sein.

Und nun der Antrag:

Sehr geehr­ter Herr Wes­sels,

die SPD bean­tragt, die Ver­wal­tung möge ein Pro­gramm ent­wi­ckeln, mit dem die insek­ten­freund­li­che Gestal­tung von Gär­ten (ins­be­son­de­re Vor­gär­ten) und Wege­strei­fen geför­dert wird.

Begrün­dung:

Es gibt ein Pro­gramm zur För­de­rung der Blüh­strei­fen in der Land­wirt­schaft, wel­ches durch ein wei­te­res Pro­gramm zur För­de­rung von ent­spre­chen­den Flä­chen erwei­tert wer­den soll. Die­ses ist nach Mei­nung des „Run­den Tisches Natur“ nicht ein­fach außer­halb der Land­wirt­schaft zum Bei­spiel durch Pri­vat­per­so­nen oder Gewer­be­trei­ben­de anwend­bar. Um aber Brach­flä­chen bei Gewer­be­trei­ben­den ent­spre­chend zu gestal­ten, müs­sen also durch Fach­leu­te ande­re Wege gefun­den wer­den. Eben­so sind Anrei­ze zu schaf­fen, damit ver­sie­gel­te Flä­chen in Vor­gär­ten (Schot­ter­gär­ten) wie­der so gestal­tet wer­den, dass sie für Insek­ten eine Nah­rungs­quel­le bie­ten und das Ver­si­ckern von Regen­was­ser ermög­li­chen.