Aus der Fraktion — Planungs- und Umweltausschuss vom 13.02.2025
Nach den Formalien, die zu jeder Ausschusssitzung gehören haben wurde uns unter
TOP 4: Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Oldenburg — Vorstellung der Neuaufstellung
der noch bis zum 10.04.2025 im Kreishaus ausliegende Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) wurde vorgestellt.
Neben dem im in letzter Zeit schon häufiger erwähnten Teil, der sich mit der erneuerbaren Energie (Windenergie) befasst, gibt es weiter Teile die im RROP zusammengefasst werden.
Angefangen von Bereichen für Wohnen und Arbeiten werden Bereiche für Erholung, Landwirtschaft, Wald, Verkehre, …..usw. ausgewiesen, die eine regionale Bedeutung haben.
Aber auch die Versorgung der Bevölkerung mit Dingen des täglichen Bedarfs (Einkaufsläden) aber auch ärztliche Versorgung, Schulen, Kindergärten….. werden hier betrachtet und fließen in die Beurteilung mit ein.
Neben den Grundzentren in den Orten Großenkneten und Ahlhorn soll der Ort Huntlosen als hervorgehobener Ort für die Nahversorgung ausgewiesen werden.
Hier wurde von einigen Ausschussmitgliedern, die Ängste geschürt, Huntlosen würde in seiner Entwicklung ausgebremst und die Einkaufmöglichkeiten vor Ort wären gefährdet.
Dieses ist nicht so, sondern sogar das Gegenteil ist der Fall. Durch die Ausweisung als hervorgehobener Ort für die Nahversorgung wird der Ort Huntlosen in seiner Aufgabe für die Nahversorgung gefestigt.
In TOP 5: 99. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich “Sonderbauflächen Biomethan” — Annahme als Entwurf und auch
TOP 6: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 142 “Biomethananlage Grüner Weg” — Annahme als Entwurf
ging es um ein Vorhaben in Halenhorst, wo ein Landwirt eine vorhandene Biogas Anlage die z.Zt. noch „Strom“ produziert, erweitern möchte. Das dann erzeugte Biogas soll aufbereitet werden um es ins Gasnetz einzuspeisen.
Wir als SPD Fraktion befürworten die Produktion von Biomethan und werden dieses auch unterstützen.
Wenn diese aber zu einer Kapazitätserweiterung der vorhanden Biogasanlagen führt, findet es nicht unsere Zustimmung.
Im Rahmen der Privilegierung von Biomasseanlagen werden Kapazitätsgrenzen vorgegeben, die aus unserer Sicht nicht überschritten werden sollten.
- Durch die Neuregelungen in diesem Bereich, soll der Maisanteil des Input reduziert werden, durch Anlagenvergrößerungen wird dieses unterwandert.
- Anlagenerweiterungen führen auch zu zusätzlichen Verkehren, die nicht nur über gut ausgebaute „Hauptstraßen“ führen, sondern auch über Nebenstrecken, die nicht für die immer größer werdenden Fahrzeuge ausgelegt sind.
- Zudem ist auch damit zu rechnen, dass diese Verkehre nicht nur im kleinen Radius um die Anlagen getätigt werden, sondern auch weit über die Gemeindegrenzen hinaus führen bzw. von dort kommen.
Ein immer nur größer, größer, größer ist hier nicht der richtige Weg.
Beim TOP 7 Bebauungsplan Nr. 79 “Westlich Am Rieskamp”, 2. Änderung – Aufstellungsbeschluss
Geht es in erster Linie um die Fläche an der Straße „Am Kirchholz“.
Diese Fläche, die bis zuletzt von der Genossenschaft genutzt wurde, ist von der Gemeinde gekauft worden, um dort einen „neuen Bauhof“ entstehen zu lassen.
Der „Bauhof“ am Bahnhofsweg entspricht nicht mehr, den immer weiter steigenden Ansprüchen, an die Arbeit des Bauhofes. Zudem sind z. Zt. Teile des Bauhofes, aufgrund von Platzmangel, an verschieden Ort im Gemeindegebiet untergebracht, dieses wird dann alles am „neuen“ Standort gebündelt.
Um die Fläche bestmöglich zu nutzen, sind leichte Veränderungen am Bebauungsplan nötig.
Wir unterstützen das gesamte Vorhaben und haben daher dem Aufstellungsbeschluss zugestimmt.
Dieses ist der Startschuss für das Vorhaben und wird in diesem und anderen Ausschüssen noch mehrmals auf die Tagesordnung kommen.