Sandabbau im Rethorner Feld — Sie haben was dagegen? so können sie sich Gehör verschaffen!
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann spätestens bis zum 02.05.2025, schriftlich oder zur Niederschrift bei
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der Gemeinde Ganderkesee, Mühlenstraße 2, 27777 Ganderkesee, oder
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beim Landkreis Oldenburg, Amt für Naturschutz und Landschaftspflege, Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen, Einwendungen gegen den Plan erheben (§ 73 Absatz 4 Satz 1 VwVfG
Das bedeutet, dass man entweder persönlich beim Landkreis oder Gemeinde Ganderkesee vorsprechen und seine Einwendungen darlegen kann. (Personalausweis mitbringen!)
Oder man schreibt einen Brief an den Landkreis. In dem Brief muss Name, Anschrift und Beruf enthalten sein.
Eine E‑Mail wird nicht anerkannt!
Die Einwendungen müssen die geltend gemachten Belange und das Maß ihrer Beeinträchtigungen eindeutig erkennen lassen. (Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub oder dergleichen) Bei grundstücksbezogenen Einwendungen ist die Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) erforderlich. (Schäden am Haus durch Erschütterungen, Absenken des Grundwasserspielgel, Trockenfallen von Hausbrunnen und dergleichen).
Wer das Verfahren ganz genau nachlesen möchte, hier findet er das „Amtsblatt des Landkreises Oldenburg Nr. 11/25. Seite 88.
https://www.oldenburg-kreis.de/portal/suche.html?action=1&suchbegriff=Amtsblatt
Alle Unterlagen zum Beteiligungsverfahren findet man im Internet noch unter dieser Adresse:
https://kombox.kdo.de/lk_oldenburg/index.php/s/eEbNs8r5xGHTgpi

Rollen hier bald die Sandtransport zum Kalksandsteinwerk?
Dazu auch Artikel in der NWZ am 7.4.2025 (Link kopieren und in die Adresszeile einfügen):
Verbaler Tumult im Rathaus Anwohner protestieren gegen geplanten Sandabbau in Rethorn
https://www.nwzonline.de/oldenburg-kreis/sandabbau-in-rethorn-scharfer-protest-anwohner-trauen-ganderkeseer-politik-und-verwaltung-nicht_a_4,2,272593232.html