Steue­rung von Sam­mel­un­ter­künf­ten in Ahl­horn

Die Zunah­me von Sam­mel­un­ter­künf­ten im Orts­teil Ahl­horn ist Anlass für unse­re Frak­ti­on, die Gemein­de in Zusam­men­ar­beit mit dem Land­kreis Olden­burg zum Han­deln, im Hin­blick auf die pla­nungs­recht­li­che Steue­rung von Gemein­schafts­un­ter­künf­ten für Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer, auf­zu­for­dern.

Durch die viel­fach erteil­ten Geneh­mi­gun­gen zur bau­ord­nungs­recht­li­chen Umnut­zung von Gebäu­den in Sam­mel­un­ter­künf­te, ist eine insta­bi­le Bevöl­ke­rungs­struk­tur ent­stan­den, die den Zie­len des aktu­el­len Städ­te­bau­för­der­pro­gramms wider­spricht. Auf die Miss­stän­de wei­sen auch Tei­le der Bevöl­ke­rung ver­mehrt hin. Wir for­dern aus die­sem Grund eine Bau­leit­pla­nung die den Erhalt des gewach­se­nen Sied­lungs­ge­fü­ges und die Wei­ter­ent­wick­lung des Städ­te­bau­för­der­pro­gramms „Sozia­ler Zusam­men­halt“ in Ahl­horn ziel­füh­rend unter­stützt.

Unser Antrag im Detail:

Antrag auf eine pla­nungs­recht­li­che Steue­rung von Gemein­schafts­un­ter­künf­ten für Arbeit­neh­me­rIn­nen für den Orts­kern Ahl­horn

Sehr geehr­ter Herr Bür­ger­meis­ter Schmidt­ke,

lie­ber Thors­ten

die bau­ord­nungs­recht­li­che Umnut­zung von Gebäu­den als Unter­künf­te für Arbeit­neh­me­rIn­nen in der inner­ört­li­chen Lage des Orts­teils Ahl­horn nimmt auf­fäl­lig zu. Der­ar­ti­ge Umnut­zun­gen wir­ken sich nega­tiv auf die bestehen­de Nut­zungs- und Bebau­ungs­struk­tur aus. Ein stän­dig wech­seln­der Per­so­nen­kreis führt zu einer sozi­al insta­bi­len Bevöl­ke­rungs­struk­tur. Die­se Fehl­ent­wick­lung wider­spricht auch den Zie­len des zur­zeit durch­ge­führ­ten Städ­te­bau­för­der­pro­gramms „Sozia­ler Zusam­men­halt“. Die Maß­nah­men des Sanie­rungs­rechts schei­nen dem nicht aus­rei­chend ent­ge­gen wir­ken zu kön­nen.

Von der Bevöl­ke­rung wird zu Recht auf die Miss­stän­de hin­ge­wie­sen und ein Han­deln der Gemein­de erwar­tet.

Die SPD-Frak­ti­on hält es für erfor­der­lich, Maß­nah­men im Orts­kern Ahl­horn zu ergrei­fen, um die Unter­brin­gung von Arbeit­neh­me­rIn­nen in Wohn­ge­mein­schaf­ten zumin­dest zu mini­mie­ren.

Eine Bau­leit­pla­nung soll­te dem Erhalt des gewach­se­nen Sied­lungs­ge­fü­ges und einer ver­träg­li­chen städ­te­bau­li­chen Wei­ter­ent­wick­lung die­nen. Die Auf­stel­lung soll­te in enger Abstim­mung mit dem Land­kreis Olden­burg erfol­gen.

Nach allem bean­tragt die SPD-Frak­ti­on fol­gen­den Beschluss zu fas­sen:

Für den Orts­kern Ahl­horn wird eine pla­nungs­recht­li­che Steue­rung von Gemein­schafts­un­ter­künf­ten für Arbeit­neh­me­rIn­nen durch­ge­führt

Wir bit­ten, einen ent­spre­chen­den Beschluss her­bei­zu­füh­ren.