Es geht um das Ehrenamt. Konkreter Hintergrund ist, dass die Vorsitzenden eines Orts- und Heimatvereins persönlich in Regress genommen werden sollen. Es ist bei den Aktivitäten des Vereins zu einem Schaden gekommen, der auch von der Versicherung übernommen wurde. Die Versicherung wendet sich nun aber an den Vorsitzenden, der der Versicherung die Kosten erstatten soll. Auch wenn die Kosten nun von seiner privaten Haftpflichtversicherung übernommen werden sollten, entsteht die Frage, ob man unter solchen Bedingungen noch weiterhin Menschen finden wird, die solche Ehrenämter übernehmen wollen und können. Daher die Anfrage an die Verwaltung, in der nächsten Ausschusssitzung einmal die Situation zu klären.:
Sehr geehrter Herr Wessel,
auf Grund eines Problems bei einem ehrenamtlich geführten Vereins habe ich folgende Fragen:
— Inwieweit haftet ein Vereinsvorstand für Schäden, die bei seiner Tätigkeit im Verein entstehen?
— Wenn ein Schaden in einem von diesem Vereinsvorstand verwalteten gemeindeeigenen Gebäude entstanden ist, zum Beispiel durch einen Schwelbrand, wie sieht die Regulierung dieses Schadens dann aus?
— Kann es sein, dass die Vorstandsmitglieder dann persönlich (respektive ihre private Haftpflichtversicherung) in Regress genommen werden?
— Kann die Gemeinde Ganderkesee in solchen Fällen helfen?
Uns allen ist bewusst, dass wir zur Bewältigung vieler Aufgaben auf die Unterstützung von ehrenamtlichen Tätigen angewiesen sind. Daher sind ehrenamtliche Tätige auch durch den GUV bei Unfällen versichert. Manche der von ihnen durchgeführten Aktionen (Osterfeuer, Backen in historischen Backhäusern oder Speichern etc.) sind durchaus nicht ganz ungefährlich. Dabei können halt Schäden entstehen. Große Sportvereine oder Schützenvereine haben meines Wissens dafür eine Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Kleine Vereine wie zum Beispiel Orts- und Heimatvereine können sich diese meist nicht leisten. Sie haben auch nur einzelne größere Veranstaltungen auf ihrem Kalender. Kann hier die Gemeinde helfen?
Ich bitte um eine grundsätzliche Erläuterung im nächsten Ausschuss für Soziales und Gesellschaft.

