Transparenzinformationen zur politischen Werbung (TTPW-VO)
Politische Werbung gemäß der Verordnung (EU) 2024/900 (TTPW-VO)
Diese Seite enthält die Informationen, die gemäß Art. 11 und Art. 12 der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) für politische Werbung bereitzustellen sind.
Sponsor
SPD Unterbezirk Oldenburg-Land
Arthur-Fitger-Straße 10
27749 Delmenhorst
E‑Mail: buero.delmenhorst@spd.de
Zeitraum der Veröffentlichung
Erstwählerpostkarten/-briefe im Zeitraum vom 24.08.2026 bis 13.09.2026 im Rahmen des Kommunalwahlkampfes 2026.
Zusammenhang der politischen Werbung
Die Werbung erfolgt im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 im Landkreis Oldenburg-Land.
Finanzierung
Die politische Werbung wird durch Eigenmittel des SPD-Unterbezirks Oldenburg-Land finanziert.
Rechtliche Grundlage
Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) dürfen Meldebehörden Parteien und Wählergruppen in den sechs Monaten vor einer Wahl Auskunft aus dem Melderegister erteilen.
Gesamtbetrag
Gesamtbetrag der Werbemaßnahme: 2.827,10 €
Meldemöglichkeit
Bei Fragen oder Hinweisen zu dieser politischen Werbung:
E‑Mail: buero.delmenhorst@spd.de
